Elbbrücke bei Neu Darchau: Finanzierung weiter offen – Kommunale Beschlüsse und Klagevorbereitungen erhöhen den Druck
Mit der Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses für die geplante Elbbrücke bei Neu Darchau gewinnt das Vorhaben formal an Kontur. Gleichzeitig rückt jedoch ein zentraler Zielkonflikt stärker in den Fokus: Der seitens des Landes geforderte dingfeste Nachweis des Eigenanteils des Landkreises von rund 25 Mio. Euro fehlt weiterhin. Damit steht ein entscheidendes Element des Projekts weiterhin unter Vorbehalt.
Nach einer ersten, grundsätzlichen fachanwaltlichen Analyse des Beschlusses bereitet die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.“ (BI) gemeinsam mit dem BUND eine Klage gegen das umstrittene 100 – Mio. – Euro – Bauwerk vor. „Wir haben eine Fülle kleinerer und erheblicher Fehler identifizieren können“, so Thomas Böhlen, Vorstandssprecher der BI.