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Ungeheurer Vorgang beim Hafenfest Neu Darchau

In der bisher weitgehend faktenfreien Befürwortung des Brückenprojekts wird nun ein in der Schifffahrt übliches Begrüßungszeremoniell als Zusammenbruch der örtlichen Verkehrsinfrastruktur aufgeblasen.

Am vergangenen Wochenende wurde der  historische Raddampfer aus dem benachbarten Lauenburg zum Hafenfest in Neu Darchau erwartet. In einer kurzen Begrüßungstour ist die Fähre Tanja dem betagten Dampfer zu einer gemeinsamen Hafeneinfahrt doch tatsächlich entgegengefahren. Für eine Stunde traditioneller Höflichkeit fand kein gewöhnlicher Fährbetrieb statt!

Aus Sicht der maßgeblichen Leute der Brückenbefürworter war das „ein ungeheuerlicher Vorgang“, der wieder einmal die Notwendigkeit einer Brücke an dieser Stelle belege. Dieses Niveau im Für und Wider für den Bau einer Brücke ist schlichtweg nicht zu unterbieten. Vielmehr entzieht es sich nach Auffassung der BI einer ernstzunehmenden Bewertung in der Sache selbst.  

Mit Bekanntmachung der Auslegung des Vorhabens sind die vorbereitenden Untersuchungen abgeschlossen. Die gerichtliche verfügte Begrenzung des Hoheitsrechts der Gemeinde ist damit beendet.

Die Bürgerinitiative geht insofern davon aus, dass die Gemeinde ihre angekündigte Rechtsausübung (Betretungsverbot) nunmehr vollumfänglich und im Zweifel (einstweilig) gerichtlich durchsetzt. 

Unter Verweis auf den Brückenvertrag (2009) haben Dagmar Schulz (parteilos), Landrätin des Landkreises Lüchow – Dannenberg und Klaus-Peter Dehde (SPD), Bürgermeister der Gemeinde Neu Darchau unlängst dem Landkreis Lüneburg jede weitere Bearbeitung des Brückenprojekts bei Neu Darchau / Darchau untersagt. Dennoch hat indessen der Landkreis Lüneburg mit Datum von 12. 08. 2024 die Auslegung des Vorhabens zur Planfeststellung bekannt gemacht. Denn schließlich gebe es gar keinen Grund für die Einstellung der weiteren Bearbeitung des Vorhabens und daher werde man auch künftig die entsprechenden Parzellen betreten, so die Meinung von Jens Böther (CDU), Landrat des Landkreises Lüneburg, anlässlich der jüngsten Sitzung des kreiseigenen Betriebs für Straßenbau- und Unterhaltung (SBU). Nach Einschätzung der Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V. (BI) ist diese Auffassung insgesamt mit dem Beschluss des Lüneburger Verwaltungsgerichts (3 B 33/20) aus dem Dezember 2020 nicht vereinbar. Die BI geht davon aus, dass die Dannenberger und Neu Dachauer Unterlassungsverfügungen auch auf der Grundlage dieses Gerichtsbeschlusses durchgesetzt werden.  

Gemäß Gerichtsbeschluss aus dem Dezember 2020 muss die Gemeinde

Neu Darchau lediglich Voruntersuchungen zur Vorbereitung eines Planfeststellungsbeschlusses durch den Landkreis Lüneburg dulden. Mit Bekanntmachung der Auslegung des Bauantrags durch den Landkreis sind die Voruntersuchungen abgeschlossen. Denn ein Bauantrag kann nur mit vollständiger Planung, einschließlich der Anforderungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU – Standard, gestellt werden. Wenn Böther nun verlautbart, er behalte sich weiteres Betreten des Projektgebietes im Wege des Planfeststellungsantrags vor, legt das den Schluss nahe, dass der vorgelegte Antrag nicht vollständig ist. Überdies, so die Bürgerinitiative, ist der Gerichtsbeschluss in zweierlei Hinsicht eindeutig.

1. Grundsätzlich können der Landkreis Lüchow – Dannenberg und die Gemeinde Neu Darchau (auch unter Verweis auf den Brückenvertrag) die Betretungsunterlassungen verfügen. Ausgenommen davon sind lediglich Voruntersuchungen für die Planfeststellung (Zweckgebundenheit der Ausnahme).

2. Die vorgelegte Planung ohne geplante Ortsumfahrung des Ortsteils Katemin von Neu Darchau  entspricht nicht dem Brückenvertrag. Im Falle des Gegenteils hätte das Gericht die Unterlassungsverfügung nicht lediglich auf die Voruntersuchung begrenzt, sondern die Verfügung komplett zurückgewiesen. Denn bei Planung in Übereinstimmung mit dem Brückenvertrag und Umfahrung Katemins wäre jegliche Unterlassungsverfügung unzulässig. Eine Zweckgebundenheit (Untersuchung nur für Planfeststellungsantrag, wäre nicht erforderlich gewesen. Das Gericht hat jedoch anders entschieden. Auf konkrete Bautätigkeit vor Ort kommt es folglich nicht an. (Böther: Es wird ja noch gar nicht gebaut.)

Ob darüber hinaus auch ein Verstoß gegen den Brückenvertrag vorliegt, dürfte zunächst unerheblich sein und könnte die Verfügungsbefugnis des Landkreises Lüchow – Dannenberg tangieren. Nach Prüfung der vorliegenden Trassenverlaufs geht die BI davon aus, dass dieser die vertragliche vereinbarte Umgehung von 

Neu Darchau nicht vorsieht (nicht geplant ist) und durch die Antragsunterlagen nicht nachgewiesen ist. Katemin ist verwaltungsrechtlich ein Ortsteil (ohne eigene Hoheitsbefugnis) von Neu Darchau. Selbst in der Bekanntmachung der Auslegung wird ausdrücklich auf die geplante Querung (in geschlossener Bebauung) Katemins als ein Ortsteil von Neu Darchau hingewiesen.

Sofern hinsichtlich des geplanten Trassenverlaufs der seitens der BI dargelegte Verstoß gegen den Brückenvertrag nicht bereits durch Gerichtsbeschluss aus dem Dezember 2020 geklärt ist, wäre auch dieses durch anzustrebendes neues (ergänzendes) Urteil seitens der Gemeinde bzw. des Landreises Lüchow – Dannenberg einer Klärung zuzuführen. Dass Jens Böther (privat) dazu eine andere Meinung hat, ist durchaus interessant. Als Landrat hat er hingegen auf die amtlichen Unterlassungsverfügungen mit offiziellem (qualifizierten) und gerichtlich verwertbarem Entscheid zu befinden. Das ist nach Kenntnis der BI bisher nicht erfolgt.